Der Testamentsvollstrecker sichert dem Erblasser seinen testamentarischen Willen und eine ordnungsgemäße Abwicklung seines Nachlasses zu.
Durch die Testamentsvollstreckung können Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern geschützt und Auseinandersetzungen oder eine Zerschlagung des Nachlasses verhindert werden.